Die Berufungskommission entscheidet darüber, welche Lehrenden neu an der Hochschule aufgenommen und zum Lehrauftrag berufen werden.
Das Urteil wird anhand bestimmter Kriterien gefällt, nachdem der Bewerber eine Probevorlesung gegeben hat. In der Berufungskommission gibt es ebenfalls studentische Vertreter, die sich an der Meinungsfindung beteiligen können und somit die Studierendenstimme vertreten und repräsentieren.
§ 23 Berufungsverfahren