§ 8 Zusammensetzung des Kuratoriums

  1. Dem Kuratorium gehören an:
    1. der Erzbischof von Berlin als Vorsitzender oder ein von ihm bestellter Vertreter
    2. der Leiter des Dezernates Schule, Hochschule und Erziehung im Erzbischöflichen Ordinariat als
        Bevollmächtigter des Trägers (stellvertretender Vorsitzender)
    3. drei vom Caritasverband für das Erzbistum Berlin vorgeschlagene und vom Erzbischof berufene
        Mitglieder
    4. ein von der Dekanekonferenz des Erzbistums Berlin vorgeschlagenes und vom Erzbischof berufenes
        Mitglied
    5. ein von dem für Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin vorgeschlagenes und
        vom Erzbischof berufenes Mitglied
    6. drei weitere vom Erzbischof berufene Mitglieder
    7. der Leiter des Dezernates Finanzen und Bau im Erzbischöflichen Ordinariat
    8. der Präsident mit beratender Stimme
    9. der Kanzler mit beratender Stimme
    10. ein Mitglied der Studierendenschaft, das von der Studierendenschaft vorgeschlagen und vom
          Erzbischof oder von dem von ihm bestellten Vertreter für zwei Jahre berufen wird, mit beratender
          Stimme.
  2. Die vom Erzbischof von Berlin berufenen Mitglieder (außer nach Absatz1 Nr.10) üben ihr Amt im Kuratorium jeweils für die Dauer von vier Jahren aus. Erneute Berufung ist möglich.
  3. Stimmrechtsübertragungen sind möglich. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
  4. Das Sekretariat des Kuratoriums ist beim Kanzler der KHSB angesiedelt.